Schutzgesetz für Prostituierte

 

Berlin, 22.07.2015

Neues zum Prostituiertenschutzgesetz: Seit Freitag, dem 17. Juli, befindet sich das Schutzgesetz für Prostituierte in der Ressortabstimmung der Bundesregierung. Besonders wichtig sind der Unionsfraktion die Regulierung von Bordellbetrieben und deren Betreibern sowie die Anmeldepflicht für Prostituierte. Ersteres schafft die Möglichkeit, die kriminellen Strukturen zu durchbrechen, letzteres gibt den Prostituierten die Chance, Ansprechpartner außerhalb des Milieus zu bekommen. In verschiedenen Einzelfragen wird die Ressortabstimmung weiter Klarheit bringen, so bei der Frage, für wie viele Kommunen man sich anmelden kann und welche Sanktionen gelten werden. Die Gesetzesberatungen im Deutschen Bundestag sollen im Herbst stattfinden

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