Freizügigkeit in der EU

Freizügigkeit ja - Missbrauch nein

 

 

Um Missbrauch der Freizügigkeit zu bekämpfen, hat das Kabinett die notwendigen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Auch Kommunen, die vor besonderen Herausforderungen durch Armutsmigration stehen, sollen besser unterstützt werden. Die Bundesregierung stützt sich dabei auf den Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses.

Für die Bundesregierung steht fest: Die Freizügigkeit für Unionsbürger ist eine der tragenden Grundfreiheiten in Europa. Sie ist eine der sichtbarsten Errungenschaften Europas. Deutschland profitiert von der Zuwanderung. Nichtsdestotrotz gilt: Dort, wo es in einzelnen Städten und Gemeinden große soziale Probleme und Herausforderungen gibt, sollte auch gehandelt werden. Der Bericht stellt eine große, breite Faktenbasis über die Zuwanderung aus den EU-Mitgliedstaaten dar. Er führt zudem auch einzelne Maßnahmen auf, um Missbrauch vor allem von Sozialleistungen zu unterbinden.

Darum geht es unter anderem:

  • Bei Missbrauch und Betrug können Wiedereinreisesperren verhängt werden.
  • Ohne Angabe einer Steueridentifikationsnummer im Kindergeldantrag werden keine Familienleistungen ausgezahlt.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Finanzkontrolle und Gewerbeaufsicht wird verstärkt. Dadurch werden Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit stärker kontrolliert.
  • Die Kommunen bekommen zusätzlich zu den bereits beschlossenen 200 Millionen Euro weitere 25 Millionen Euro, die sie für die Integration der Zuwanderer verwenden können. 
 

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