Mit dem EuGH-Urteil ist die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form Geschichte. Die Sammelwut kann künftig nicht mehr 500 Millionen Bürger zu Verdächtigen machen. EIN KOMMENTAR VON 

 

Auf den ersten Blick sieht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nach einem Sieg für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung aus. Der EuGH hält die EU-Richtlinie 2006/24/EG nämlich für unzulässig. Sie gilt damit nicht mehr.

Auf den zweiten Blick könnte allerdings der Eindruck entstehen, es handele sich nur um einen Teilerfolg der Vorratsdaten-Gegner. Denn das Gericht hält die Datensammlung an sich für durchaus legitim. Die nächste Richtlinie muss eben nur strenger und deutlicher formuliert werden.

Der dritte Blick allerdings belegt: Das Urteil ist ein Triumph der Vorratsdaten-Gegner. Denn das EuGH-Urteil stellt das Prinzip der verdachtsunabhängigen Datensammlung so fundamental infrage, dass auch eine neue Richtlinie es nicht retten könnte. Das bisherige Konzept der Vorratsdatenspeicherung ist passé.

Zwei Grundrechte sind von der bisherigen Richtlinie betroffen: Die Achtung des Privatlebens und der Schutz personenbezogener Daten nach Artikel 7 und 8 der EU-Charta. Deren Einschränkung sei "auf das absolut Notwendige" zu beschränken, urteilt der EuGH. 

Was das absolut Notwendige ist, sagen die Richter nicht – aber es ist schlicht nicht vorstellbar, dass damit die Speicherung der Metadaten von 500 Millionen unverdächtiger Bürgern gemeint ist. Zumal die Richter in diesem Zusammenhang "objektive Kriterien" für die Festlegung der maximalen Speicherdauer verlangen – wie auch immer die aussehen sollen

Der EuGH kritisiert auch eine fehlende Differenzierung in der Richtlinie 2006/24/EG, sowohl bei den Kommunikationskanälen – also Telefon, Mobilfunk, Internetdienste – als auch bei den Menschen, deren Daten gespeichert werden. Die Richter legen nahe, dass es Ausnahmen von der Datenspeicherung geben müsse, und zwar für völlig unverdächtige Menschen und für solche, deren Kommunikation dem Berufsgeheimnis unterliegt – Ärzte, Anwälte und Journalisten etwa.
Eine neue Richtlinie müsste garantieren, dass Daten nicht missbraucht werden oder sich Unbefugte Zugang zu diesen verschaffen können. Angesichts der Fähigkeiten und der Skrupellosigkeit, mit der sich die NSA und ihre engsten Partner auch auf illegalem WegZugriff auf Daten verschaffen, sind solche Garantien jedoch kaum realistisch. 

Ganz grundsätzlich wird der EuGH in Abschnitt 59 seines Urteils. "Insbesondere beschränkt sie [die Richtlinie 2006/24/EG – Anm. der Redaktion] die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines bestimmten Zeitraums und/oder eines bestimmten geografischen Gebiets und/oder eines bestimmten Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte …" 

"Feiertag für das organisierte Verbrechen"

Eine Datenspeicherung aber, die solche Einschränkungen berücksichtigt, kann keine anlasslose, monate- oder gar jahrelange Speicherung sein. Allenfalls das von der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren würde solche Anforderungen erfüllen. Dabei werden Daten erst im Verdachtsfall nachträglich eingefroren und auf richterlichen Beschluss an die Strafverfolger gegeben.

Sicherheitsbehörden und Regierungen werden aber natürlich weiterhin nach Metadaten verlangen, die sie nachträglich durchsuchen können. Notfalls eben auch ohne EU-Richtlinie. Das zeigen erste Reaktionen wie die des Unionsabgeordneten Marco Wanderwitz: "Das heutige Urteil zur VDS ist wie ein Feiertag für das organisierte Verbrechen", schrieb er auf Twitter. Für Menschen wie Wanderwitz besteht die EU weiterhin aus 500 Millionen Verdächtigen. Und auch die Signale aus der Bundesregierung lassen wenig Zweifel aufkommen, dass es trotz des heutigen Gerichtsurteils irgendwann eine wie auch immer geartete Speicherung von Verbindungsdaten geben wird. 

Aber die Minister wissen nun, was alles ins Gesetz muss und was alles nicht ins Gesetz darf, wenn es der Prüfung durch die höchsten Gerichte standhalten soll. Der EuGH hat heute nicht nur eine Hürde hochgelegt. Er hat einen Hindernisparcours aufgebaut. Und an dessen Ende steht hoffentlich etwas, das nicht 500 Millionen Menschen zu Verdächtigen macht.