Schwesigs Weg aus dem Job-Kinder-Spagat

 


32 Stunden als neue Eltern-Vollzeit? Der Vorstoß zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf könnte für viele Eltern attraktiv sein. Was plant Ministerin Manuela Schwesig?VON 

 

 

Um Familie und Beruf zu vereinbaren, mangelt es Eltern an vielem, vor allem aber an Zeit. Wer für die Kindererziehung auf Arbeitszeit verzichtet – noch immer sind das in der Regel Frauen –, verzichtet damit auf Gehalt und oft auch auf Karrierechancen. Wer Vollzeit arbeitet, verzichtet wiederum auf Zeit mit seinen Kindern. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat deshalb im Tagesspiegel eine Familienarbeitszeit angeregt, um diesen Konflikt aufzulösen.

Der Vorschlag klingt für viele Eltern verheißungsvoll, deutet er doch einen Ausweg aus dem Job-Kinder-Vereinbarkeitsspagat an: Beide Eltern arbeiten beispielsweise 32 Stunden in der Woche, der Verdienstausfall wird aus Steuermitteln teilweise kompensiert, eine Rückkehr auf eine Vollzeitstelle ist gesetzlich garantiert. 

Doch was ist wirklich dran an der Idee der neuen Familienministerin und wie ist sie mit den Konzepten der Großen Koalition vereinbar?  

Was steht im Koalitionsvertag?

Union und SPD haben grundsätzlich vereinbart, dafür zu sorgen, "dass Frauen und Männer ihre Aufgaben in Familie, Beruf und Gesellschaft partnerschaftlich wahrnehmen können und bestehende geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten – insbesondere in der Arbeitswelt beseitigen". Das lässt Spielraum für Vorschläge und Interpretationen.

Auch das Teilzeitrecht soll reformiert werden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich z. B. wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, wollen wir sicherstellen, dass sie wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Dazu werden wir das Teilzeitrecht weiterentwickeln und einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit schaffen (Rückkehrrecht)." 

Die Details sind noch nicht bekannt, an ihnen tüftelt Schwesigs Parteifreundin, Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Zu klären sind unter anderem folgende Fragen: Wie lange soll das Rückkehrrecht bestehen? Wie groß muss ein Unternehmen sein, damit es gilt? Welche Fristen soll es für die Rückkehr auf eine Vollzeitstelle geben? 

Elterngeld plus – was ist das?

Konkreter wird der Koalitionsvertrag beim Elterngeld plus: Eingeführt werden soll ein Partnerschaftsbonus z. B. in Höhe von zehn Prozent des Elterngeldes. Erhalten sollen ihn jene Eltern, die Elterngeld beziehen und parallel 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten. Das Elterngeld würde dann 28 Monate statt wie bisher 14 Monate ausgezahlt. Der Partnerschaftsbonus soll die partnerschaftlichere Aufteilung der Arbeitszeit fördern, Müttern eine schnellere Berufsrückkehr und Vätern mehr Zeit mit ihrem Kind ermöglichen.

Der Höchstbetrag des Elterngeldes liegt heute bei 1.800 Euro. Der Partnerschaftsbonus würde bei zehn Prozent also höchstens 180 Euro betragen. Grünen-Fraktionsvize Katja Dörner hat dies als mickrig kritisiert.

Über die Finanzierung der Reform steht im Koalitionsvertrag nichts. Das gilt auch für die erwarteten Kosten des neuen Elterngeldes und den Zeitpunkt seiner Einführung. Diese Fragen würden im Gesetzgebungsverfahren geklärt, sagte eine Sprecherin des Familienministeriums auf Anfrage von ZEIT ONLINE. Der Referentenentwurf ihres Hauses solle schnellstmöglich vorliegen. Wann dies geplant sei, könne sie nicht sagen.

Was kommt nach dem Elterngeld?

"Meine Vision ist die Familienarbeitszeit", sagte Schwesig dem Tagesspiegel. Die Ministerin regt an, Vollzeit sollte für Eltern mit kleinen Kindern nicht als 40-Stunden-Woche, sondern beispielsweise mit 32 Stunden im Job definiert sein. Das geht über das im Koalitionsvertrag vereinbarte Elterngeld plus hinaus. Allerdings ist der Vorschlag Schwesigs vage. Wie alt dürfen Kinder sein, wenn Eltern Familienarbeitszeit nehmen wollen? Wie hoch ist der Ausgleich für finanzielle Einbußen beim Einkommen? Wie wird die Familienarbeitszeit bei der Rente berücksichtigt? Wie viel kostet ein solches Arbeitszeitmodell den Steuerzahler? 

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat ausgerechnet, dass eine staatlich geförderte Teilzeit beider Elternteile mit 32 Stunden zunächst rund 140 Millionen Euro jährlich kosten würde – ein geringer Betrag im Vergleich zu den rund 4,6 Milliarden Euro, die das Elterngeld pro Jahr kostet. Das  zugrunde liegende Modell sieht vor, dass beide Eltern für maximal drei Jahre ihre Arbeitszeit – im Anschluss an den Elterngeldbezug – auf 80 Prozent einer Vollzeitstelle reduzieren.

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