Fast jeder Raucher hat schon mal genervt ans Aufhören gedacht. Auf die Glimmstängel zu verzichten, ist einer der beliebtesten Vorsätze fürs neue Jahr. Damit man mit seinem guten Vorsatz nicht allein bleibt, gibt es Hilfe. Schon bei den ersten Schritten. Die Krankenkassen zahlen verschiedene Entwöhnungskurse. Sie bieten – ebenso wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) – Ratgeber, telefonische Hotlines und Chats an. Mit Kampagnen wie "rauchfrei" informiert die BZgA die Bevölkerung über die Folgen des Rauchens und Möglichkeiten, aufzuhören.
Rauchen verkürzt das Leben
Jeder weiß: Rauchen gilt als das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Jeder hofft, dass die Statistik nur für die anderen gilt. Man sollte sie dennoch kennen: In der Europäischen Union sterben jährlich rund 700.000 Menschen an den direkten Folgen des Rauchens. Davon allein in Deutschland 110.000 Raucher sowie 3.300 durch Passivrauchen. Für starke Raucher sinkt die Lebenserwartung im Schnitt um über zehn Jahre. Die Krankheitskosten und volkswirtschaftlichen Schäden durch Rauchen liegen bei 21 Milliarden Euro im Jahr, so Schätzungen.
Derzeit rauchen in Deutschland 29,7 Prozent der 18- bis 79-jährigen. Bis 2015 sollen es nicht mehr als 22 Prozent der Erwachsenen und 12 Prozent der Jugendlichen sein. Um das zu erreichen, wurde die Tabaksteuer erhöht, zuletzt 2013. In Bundeseinrichtungen und Bahnhöfen gilt seit 2007 ein Rauchverbot. Die Bundesregierung bekämpft den Tabakschmuggel. Neben dem Bund sind für Gesundheitsschutz auch die Bundesländer verantwortlich. Sie haben ein Rauchverbot an Schulen eingeführt.
Quälende Bilder gegen qualvolles Leiden
Auf EU-Ebene hat eine neue Tabakrichtlinie in erster Lesung das Europäische Parlament passiert: Drastische Fotos von Krebstumoren und Raucherbeinen auf Zigarettenpackungen sollen potentielle Raucher und vor allem Jugendliche abschrecken. Laut Gesetzentwurf müssen die Warnungen 65 Prozent der Packungsfläche auf Vorder- und Rückseite bedecken, etwa doppelt so viel wie bisher. Wenn die Tabakrichtlinie beschlossen und in Kraft getreten ist, muss Deutschland sie binnen 18 Monaten in nationales Recht umsetzen.
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