Kindertagesbetreuung 2013 - 10 Punkte-Programm für ein bedarfsgerechtes Angebot

 

Berlin, 30.05 2012

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder stellte heute in Berlin den Dritten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) vor. Gegenstand des Berichts ist der Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Im Zuge des „Krippengipfels“ 2007 hatten sich Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis August 2013 bundesweit 750.000 Betreuungsplätze zu schaffen.

Ausbaustand
Die Zahlen des Zwischenberichts zeigen, dass am 1. März 2011 517.000 Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen oder in der Tagespflege betreut wurden. Die Betreuungsquote liegt damit bei 25,4 Prozent (März 2007: 15,5 Prozent). Davon besuchen 21,5 Prozent der Kinder eine Kindertageseinrichtung und 3,9 Prozent der Kinder sind in der Kindertagespflege. Somit hat sich der Ausbau der Kindertagesbetreuung seit 2006 in allen Bundesländern positiv entwickelt. Dabei gibt es große Unterschiede in den Ländern. In Ostdeutschland sind die Zuwachsraten wegen des traditionell höheren Ausbaustandes naturgemäß geringer als in Westdeutschland.

Der Bedarf nach einer Kindertagesbetreuung steigt mit zunehmendem Alter erheblich. Kinder unter einem Jahr werden fast alle zu Hause betreut. Nur 2,6 Prozent der Einjährigen sind in der Tagesbetreuung. Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren werden zu 25,9 Prozent und Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren zu 47, 2 Prozent in Tageseinrichtungen oder in der Tagespflege betreut. Die Betreuungsquote von Ein- und Zweijährigen liegt also bei 36,7 Prozent.

Der Bund hat mit seinem Programm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ die Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung massiv vorangetrieben. Von dem Sondervermögen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro wurden bundesweit durchschnittlich 86 Prozent, d. h. 1,85 Milliarden Euro, bewilligt. Bis zum April 2012 sind aber erst 1,44 Milliarden Euro abgerufen worden.

Betreuungsbedarf
Der Bedarf für eine Kinderbetreuung unter drei Jahren liegt in Deutschland bei 39 Prozent. Dies haben bundesweite Befragungen der Eltern ergeben. In Ostdeutschland liegt der Bedarf bei 50 Prozent und in Westdeutschland bei 36 Prozent. Dabei wünschen sich die Eltern flexible Angebote unter 25 Stunden.

Ausbaustrategien der Jugendämter
Bis August 2013 sollen nach den Ausbauplänen der Jugendämter für 39,6 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Dabei sehen die Jugendämter jedoch noch einige Ausbauhürden. Neben dem Mangel an Fachkräften, geringen Verdienstmöglichkeiten, zu geringer Mitfinanzierung durch die Länder und fehlender Ausbaumöglichkeiten bestehender Kitas, besteht für die Zukunft eine unsichere Nachfrage mit Blick auf den demografischen Wandel.

Mit dem heute von Bundesfamilienministerin Schröder vorgestellten Zehn-Punkte-Programm soll der Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren beschleunigt werden.

"Kindertagesbetreuung 2013" - 10-Punkte-Programm für ein bedarfsgerechtes Angebot

1. Festanstellung von Tagespflegepersonen

Neue Tagespflegepersonen gewinnen, Ausstieg verhindern: Die Festanstellung von Tagespflegepersonen fördert die Nachhaltigkeit in der Kindertagespflege durch Planungssicherheit für Eltern, Tagespflegepersonen und Jugendämter. Das neue Bundesprogramm gewährt Zuschüsse zu den Personalausgaben bei der Schaffung von Betreuungsplätzen im Rahmen der Festanstellung von Tagespflegepersonen. Hierzu werden in einem ersten Schritt ab August 2012 bis Ende 2014 Fördermittel in Höhe von 10 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Bundesmitteln über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Verfügung gestellt.

2. Stärkung der Kindertagespflege

Die strukturellen Rahmenbedingungen der Kindertagespflege verbessern, Standards für die Mindestqualifizierung bundesweit implementieren, die Anschlussfähigkeit des Berufsbildes fördern, Beratung gewährleisten: Das sind die Ziele des Aktionsprogramms Kindertagespflege, das fortgeführt und modifiziert wird. Schwerpunkt ist dabei die Verankerung der Standards des neuen kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs des Deutschen Jugendinstituts (DJI) ab 2014 und die Verstärkung der berufsbegleitenden Weiterbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher, um die Attraktivität und Anschlussfähigkeit der Kindertagespflege zu erhöhen. Begleitend erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Kindertagespflege (insbesondere sozialversicherungsrechtliche Fragen, zum Beispiel Krankenversicherung).

3. Gewinnung von Fachpersonal

Zusätzliche Fachkräfte gewinnen und qualifizieren, Ausbildungskapazitäten steigern, die Fachkräfte besser vergüten, Arbeitsbedingungen verbessern: Eine Arbeitsgruppe des Bundes, der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände soll unter Beteiligung von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Fachschulverbänden, der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege und der Bundesagentur für Arbeit Vorschläge erarbeiten, wie der Fachkräftebedarf in der Kindertagesbetreuung weiter gesichert werden kann. Begleitend wird eine gemeinsame Kampagne für den Beruf der Erzieherin/des Erziehers in Tageseinrichtungen werben.

4. Ausbau betrieblicher Kinderbetreuung

Betreuungsplätze dort schaffen, wo die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Frage steht: Hierzu wird das Programm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung (BUK)" weiterentwickelt. Neben Privatunternehmen und Behörden sollen auch Initiativen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zivilgesellschaftliche Initiativen in den Blick genommen werden. Beiderseitiger Standortvorteil: Unternehmen gewinnen und binden Personal und ermöglichen einen reibungslosen Wiedereinstieg, Kommunen erhöhen ihre Betreuungskapazitäten zielgenau und bedarfsgerecht. Interessierte erhalten eine auf ihre spezifische Situation zugeschnittene Beratung zu Organisationsformen und fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

5. Ausschöpfung von Betreuungs-Potentialen

Freie Kapazitäten bei Kitaplätzen und beim Fachkräfteeinsatz ermitteln und für den Ausbau nutzen: Hierzu helfen die Prozessbegleiter der lokalen Initiativen des Programms "Anschwung für frühe Chancen" (Ziel: 600 Initiativen bis 2014) bei der detaillierten Bedarfsermittlung vor Ort und der Entwicklung einer passgenauen Lösung zum tatsächlich nachgefragten zeitlichen Umfang der Betreuung. Oft liegt dieser Bedarf unterhalb der Ganztagsbetreuung, so dass sich vor Ort teilweise erhebliche Potenziale für ein bedarfsgerechtes Angebot ergeben.

6. Qualitätscheck

Ausbau- und Betreuungshürden erkennen, beseitigen und Betreuungsqualität stärken: Bürokratische Standards in spezifischen Bereichen, deren Sinn und Zweck aus Kindeswohlsicht nicht erkennbar sind, werden modifiziert. Das Qualitätscheck-Verfahren orientiert sich an Artikel 3 der UN-Kinderrechtekonvention, der das Wohl des Kindes und einen kindeszentrierten Blick als zentralen, vorrangig zu berücksichtigenden Gesichtspunkt allen staatlichen Handelns benennt. Ausbau- und Betreuungshindernisse sollen so kurzfristig überwunden werden, ohne dass die Qualität der Betreuung eingeschränkt wird.

7. Zinsgünstige KfW-Kredite

Finanzielle Hürden beim Ausbau vor Ort beseitigen: Viele Gemeinden - gehäuft in den Bundesländern mit dem höchsten Ausbaubedarf - und Träger haben Probleme, die für Ausbau und Betrieb einer bedarfsgerechten örtlichen Kinderbetreuung notwendigen Ausgaben zu stemmen. Hier greifen KfW-Kredite im Umfang von insgesamt 350 Mio. Euro für Kommunen und Träger, die der Bund durch einen Zinszuschuss unterstützt.

8. Ausschöpfung finanzieller Spielräume

Effizienten und zweckgerichteten Mitteleinsatz prüfen, Hindernisse bei Mittelabfluss und Weiterreichung identifizieren, nicht genutzte Mittel umverteilen: Bund und Länder unterstützen sich hier gegenseitig und erfassen frühzeitig nicht benötigte Bundesmittel, die entsprechend der Verwaltungsvereinbarung Anfang 2013 umverteilt werden. Gemeinsames Ziel ist es, alle Mittel zweckgerichtet für den Ausbau U3 einzusetzen und keine Ausgabenreste entstehen zu lassen.

9. Qualitätsgesetz

Vertrauen der Eltern in die Qualität der Betreuung stärken, Verlässlichkeit für Fachkräfte und Jugendämter steigern, Kindeswohl fördern, Chancengerechtigkeit gewährleisten: Bildung braucht, gerade unter föderalen Bedingungen, verlässliche Qualitätsstandards. Bis zum Jahr 2020 sollen wissenschaftlich fundierte qualitative Mindeststandards bundesweit erreicht sein. Durch ein Qualitätsgesetz soll ein "Rahmen-Bildungsplan" mit bundesweiter Gültigkeit geschaffen werden, der den Förderauftrag mit Mindeststandards konkretisiert und den Bildungsplänen der Länder trotzdem noch Spielraum für landesspezifische Gestaltung überlässt. Gleichzeitig werden die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Rechtsfragen der Kindertagespflege umgesetzt.

10. Internationale Zusammenarbeit

Gegenseitiges Verständnis, internationale Vergleiche, Austausch guter Praxis fördern und internationale Empfehlungen zur Qualität entwickeln: Deutschland verstärkt sein Engagement in den Gremien von OECD und EU-Kommission und beteiligt sich aktiv an vergleichenden Studien und der Entwicklung von internationalen Qualitätsrahmen. Bund und Länder vereinbaren eine enge Zusammenarbeit. Beide unterstützen und fördern die nationale Forschung und bringen sie aktiv in die europäische und internationale Zusammenarbeit ein. Das Bundesfamilienministerium richtet ein Internationales Büro ein, das die Vertretung Deutschlands auf internationaler Ebene unterstützt und wissenschaftlich begleitet.

 

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