Erster bundesweiter Anerkennungsbescheid

 

In manchen Regionen
 

und Branchen wird der Fachkräftemangel immer stärker spürbar. Gleichzeitig müssen derzeit viele der 2,9 Millionen Beschäftigten mit ausländischen Abschlüssen in Berufen unter ihrer Qualifikation arbeiten.

Die Bundesregierung hat deshalb die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch ein einheitliches und transparentes Verfahren erleichtert. "Wir rechnen mit etwa 300.000 Antragstellern aus allen Berufsgruppen. Das zeigt schon, dass wir mit diesem Gesetz ein Zeichen der Wertschätzung und ein Signal für Integration setzen", sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan.

Waldemar Felix aus Polen erhält ersten Anerkennungsbescheid

Sechs Wochen nachdem das Anerkennungsgesetzes in Kraft getreten ist, hat der 36-jährige Pole Waldemar Felix kürzlich den ersten Anerkennungsbescheid er halten. "Immer wieder sind Bewerbungen an der fehlenden Anerkennung meines polnischen Berufsabschlusses gescheitert", sagt Felix. Von der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) in Nürnberg hat er es nun offiziell und schriftlich: sein polnischer Berufsabschluss ist gleichwertig dem eines deutschen Zerspanungsmechanikers.

"Ich bin sicher, dass mir die Anerkennung neue berufliche Perspektiven eröffnet", sagt Felix. Er hofft, dass er bei dem Unternehmen fest angestellt wird, für das er bisher in Zeitarbeit tätig war.

Qualifikation auf Gleichwertigkeit prüfen

Mit dem Anerkennungsgesetz haben in anderen Ländern Ausgebildete einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung. Neu ist dies für die rund 350 Ausbildungsberufe im dualen System. Wenn alle Unterlagen vorliegen, erhalten die Antragsteller innerhalb von drei Monaten Bescheid, ob ihre Ausbildung einem deutschen Beruf entspricht. Gleichzeitig wird ihnen mitgeteilt, welche Lücken sie haben und wie sie diese eventuell ausgleichen können.

Damit können sich Bewerberinnen und Bewerber gezielt nachqualifizieren. So wird das Verfahren für Antragsteller, Arbeitgeber und Behörden transparent. Die Regelung über die dreimonatige Entscheidungsfrist tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft.

Welche Berufe umfasst das Gesetz?

Das Gesetz gilt für etwa 450 Berufe des Bundes. Das sind alle Ausbildungsberufe im dualen System vom Bäcker bis zum Kfz-Mechatroniker. Außerdem werden die Verfahren für die bundesrechtlich reglementierten Berufe wie Ärzte, Psychotherapeuten oder Krankenschwestern erleichtert. Die Anerkennung wird nicht mehr von der deutschen Staatsbürgerschaft abhängig gemacht.

Für die landesrechtlich geregelten Berufe wie Lehrer oder Ingenieure wollen die Länder ihre Anerkennungsverfahren schnell dem Bundesgesetz anpassen. Unterstützung erhielten sie dabei von Bundeskanzlerin Angela Merkel. "Einen zentralen Schritt haben die Kultusminister der Länder bereits geleistet- sie haben einen Mustergesetzentwurf initiiert", sagte Merkel bei ihrem Treffen mit der Kultusministerkonferenz am 8. März 2012 in Berlin.

Orientierungshilfen

Zur Prüfung ausländischer Berufsabschlüsse haben 77 von 80 deutschen IHKs das bundesweite Kompetenzzentrum IHK FOSA gegründet. Der erste Anerkennungsbescheid wurde Mitte Mai 2012 ausgestellt. 
Im Internetportal "Anerkennung in Deutschland", das Bundesbildungsministerin Schavan frei geschaltet hat, erfahren Ratsuchende, wo sie ihren Berufsabschluss anerkennen lassen können. "Deutschland steht in einem europa- und weltweiten Wettbewerb um Fachkräfte. Da ist es wichtig, dass gut qualifizierte Menschen keinen Bogen um unser Land machen", so Schavan.

Die Internetseite "bq-Portal" soll Arbeitgebern helfen, ausländische Berufsabschlüsse besser zu bewerten. Bewerber finden Tipps, welche Chancen ihnen eine Gleichwertigkeitsprüfung ihres Abschlusses bietet und an wen sie sich dafür wenden können.

Die Bundesregierung hat eine Telefon-Hotline freigeschaltet, über die sich die Antragsteller informieren können: 03018-15-1111.

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