Mehr Transparenz bei der Energiewende

 

Der Entwurf ist ein wichtiger Bestandteil des 10-Punkte-Sofortprogramms der Bundesregierung zur Energiewende. Die Markttransparenzstelle wird beim Bundeskartellamt eingerichtet. Sie soll eine transparente und wettbewerbskonforme Preisbildung bei der Vermarktung und beim Handel mit Elektrizität und Gas auf der Großhandelsstufe sicherstellen. Die Arbeit der Markttransparenzstelle erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur.

Bundesminister Rösler: "Ziel des Gesetzes ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie auch der Unternehmen in die Energiegroßhandelsmärkte zu stärken. Mit der Einrichtung der Markttransparenzstelle schaffen wir eine zentrale Stelle, die durch eine laufende Auswertung aller relevanten Daten dazu beitragen wird, dass eine mögliche unzulässige Preisbeeinflussung auf diesen Märkten künftig schneller und effektiver aufgedeckt werden kann. Dies kommt insbesondere den Energieverbrauchern zugute."

Der Gesetzentwurf dient zudem der Umsetzung der EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT-Verordnung). Marktmanipulationen oder Insiderhandel beim Energiegroßhandel sind nach dieser Verordnung verboten und werden mit abschreckenden Sanktionen belegt. Durch die REMIT-Verordnung wird ein europaweites Überwachungsregime für den Großhandel mit Strom und Gas aufgebaut, in dessen Mittelpunkt die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) steht.

Der Gesetzentwurf soll Anfang Mai vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

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