Erneuerbare Energien sichern Wachstum und Beschäftigung

 

 

Beim Energiemix der Zukunft sollen die erneuerbaren Energien langfristig den Hauptanteil stellen. Schon jetzt tragen sie immer stärker zur Energieversorgung in Deutschland bei.
 
 
 

 

 
Mit dem Mitte 2010 beschlossenen "Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie" hat sich die Bundesregierung den Ausbau der "Erneuerbaren" verbindlich auf die Fahnen geschrieben: Auf 18 Prozent soll ihr Anteil am Endenergieverbrauch hierzulande bis 2020 steigen: vor allem in der Stromerzeugung, aber auch im Verkehrsbereich und beim Heizen und Kühlen. Tatsächlich scheinen sogar 20 Prozent möglich. Derzeit liegt der Anteil der Erneuerbaren bei 10 Prozent.

Die erneuerbaren Energien

sind die Basis für ein zukunftsgerechtes, ressourcenschonendes und klimaverträgliches Wachstum der deutschen Volkswirtschaft. Ihre Entwicklung trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die damit verbundenen Technologien sind schon jetzt ein Exportschlager:

•   Die erneuerbaren Energien schaffen zukunftsfähige Arbeitsplätze. Sie bieten
     bereits heute rund 340.000 Menschen einen Job. Dies ist mehr als doppelt so
     viel wie noch 2004.
•   Außerdem wird Deutschland unabhängiger von Energieimporten. Wegen der
     erneuerbaren Energien vermindern sich die Energieimporte jährlich um mehr
     als fünf Milliarden Euro.
•   Trotz der Wirtschaftskrise betragen die Investitionen in Anlagen zur Nutzung
     erneuerbarer Energien im Jahr 2009 über 20 Milliarden Euro. Damit sind sie 
     Wachstumstreiber der stärker werdenden Konjunktur.
•   Die gesamte Wertschöpfung aus erneuerbaren Energien ist 2009 im Vergleich
     zum Vorjahr um fast 25 Prozent auf 37,5 Milliarden Euro gestiegen. Die
     Wertschöpfung hat sich im Vergleich zu 2005 sogar verdoppelt.
•   Vor allem aber tragen die erneuerbaren Energien zum Klimaschutz bei. Durch sie
     haben sich 2009 die Emission der Treibhausgase um rund 109 Millionen Tonnen
     vermindert.

Kurzinfo Erneuerbare Energien

Primärenergieverbrauch (PEV) Erste Stufe der Darstellung des Energieflusses vom Aufkommen bis zur Verwendung von Energieträgern. Der PEV bezeichnet die insgesamt für die Versorgung einer Volkswirtschaft benötigte Energiemenge. Sie ergibt sich als Summe aus der Gewinnung im Inland, den Bestandsveränderungen sowie dem Außenhandelssaldo abzüglich der Hochseebunkerungen.

Endenergieverbrauch (EEV) Vorletzte Stufe der Energieflussdarstellung. Der EEV umfasst den energetisch genutzten Teil des Energieangebots im Inland nach der Umwandlung, der unmittelbar der Erzeugung von Nutzenergie dient. Der EEV wird nach bestimmten Verbrauchergruppen aufgeschlüsselt: Industrie, Verkehr, Private Haushalte, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD).
 
An der Stromerzeugung hatten die erneuerbaren Energien im Jahr 2009 bereits einen Anteil von gut 16 Prozent. Die Bundesregierung möchte diesen Beitrag bis 2020 auf mindestens 30 Prozent erhöhen.
 
Weiterhin soll bis zum Jahr 2020 der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeerzeugung auf 14 Prozent und am gesamten nationalen Bruttoendenergieverbrauch im Rahmen der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie auf 18 Prozent gesteigert werden.
 
Gelingen soll dies insbesondere mit Hilfe des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und des "6. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung".
 

Das EEG wirkt

 
Die Nutzung der erneuerbaren Energien steigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel im August in Rostock:"Das hat damit zu tun, dass wir seit vielen Jahren das Erneuerbare-Energien-Gesetz haben und dass dieses Gesetz verlässliche Rahmenbedingungen für die Investition in erneuerbare Energien liefert."
 

Einspeisevorrang für Erneuerbare

 
Danach sind Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig in ihr Netz aufzunehmen. Für jede Kilowattstunde eingespeisten Strom aus regenerativer Stromerzeugung zahlen sie die im EEG festgelegten Vergütungssätze an den Stromerzeuger. Die Höhe der Vergütungssätze richtet sich nach den Gestehungskosten, also den Erzeugungskosten, der unterschiedlichen Erzeugungsarten.
 

Stromverbraucher zahlt

 
Die EEG-Vergütungen des Anlagenbetreiber trägt letztlich der Verbraucher mit der Stromrechnung des Energieversorgungsunternehmens.
 

Entwicklungsfortschritte anreizen

 
Die EEG-Förderung ist degressiv ausgestaltet, um Entwicklungsfortschritte anzureizen: die Vergütung für Neuanlagen sinkt für die folgenden Inbetriebnahmejahre jeweils prozentual.
 

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

 
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) fördert den Einsatz von erneuerbarer Energien im Wärmemarkt: Es schreibt im Neubaubereich für Bauherren eine anteilige Nutzungspflicht erneuerbarer Energien oder die Durchführung bestimmter Ersatzmaßnahmen vor (etwa Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder zusätzliche Dämmmaßnahmen).
 

Marktanreizprogramm (MAP)

 
Mit Hilfe des Marktanreizprogramms (MAP) ergänzt die Bundesregierung die Förderung durch das EEWärmeG. Das MAP belohnt den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung vor allem im Gebäudebestand durch Investitionszuschüsse, zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse. Für MAP stehen jährlich rund 500 Millionen Euro zur Verfügung.
 
Das Bundesumweltministerium betreut das MAP federführend. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) setzen es um.
 

Energieversorgung modernisieren

 
Um die hochgesteckten Ziele zu erreichen, fördert die Bundesregierung außerdem eine tief greifende Modernisierung der Energieversorgung. Dazu soll die Forschung einen wichtigen Beitrag leisten.
 

Anwendungsorientierte Energieforschung

 
Das Energiekonzept setzt dabei vor allem auf die anwendungsorientierte Energieforschung.
 

Energieforschungsprogramm der Bundesregierung"

 
Ein Strategiepapier liefert Grundlagen und Schwerpunkte für das "6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung", das im Frühjahr 2011 vorgelegt werden soll.
 
Prioritäten im Bereich der Forschung setzt die Bundesregierung bei Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Energiespeichertechnologien und Netztechnik, der Integration der erneuerbaren Energien in die Energieversorgung sowie dem Zusammenwirken dieser Energietechnologien.
 
Gemeinsame Förderinitiativen der Bundesregierung in den Bereichen "Netze und Energiespeicher" und "Solares Bauen – energieeffiziente Stadt" unterstreichen dies.
 

Höhere Förderung dank Sondervermögen "Energie- und Klimafonds"

 
Die Bundesregierung erhöht das Budget für die Energieforschung in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien ab 2011 deutlich: mit Mitteln aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds". In diesen Fonds fließen künftig Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer und Sonderbeiträge der Energiekonzerne sowie Einnahmen aus zu versteigernden Emissionszertifikaten.
 
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle Anfang Oktober im Bundestag: "Das heißt konkret: Der konventionelle Kraftwerkspark aus Kernenergie, Kohle und Gas bezahlt letztendlich den Umbau ins erneuerbare Zeitalter."

Die Bundesregierung baut die "Koordinierungsplattform Energieforschungspolitik" aus, um eine integrierte Energieforschungspolitiksicherzustellen. Diese organisiert die Abstimmung zwischen den Ressorts sowie Förderaktivitäten der Länder und den europäischen Förderinstitutionen.

Das Wirtschaftsministerium richtet ein zentrales Informationssystem ein, für mehr Transparenz der staatlichen Förderpolitiken und eine bessere Bewertung von Technologieentwicklungen.

Im europäischen Kontext wird die Bundesregierung deutsche Antragsteller bei der Mitwirkung und erfolgreichen Umsetzung des Strategischen Energietechnologieplans (SET-Plan) unterstützen.

Mit dem SET-Plan möchte die Europäische Kommission den Ausbau und die Verbreitung möglichst kostengünstiger kohlenstoffemissionsarmer Technologien beschleunigen.

Priorität haben bei der Antragsstellung Projekte mit einer klaren europäischen Dimension. Dazu gehören vor allem die Forschungsthemen Stromnetze, erneuerbare Energien, Speichertechnologien, Effizienz und die Abtrennung und Speicherung von Kohlendioxid aus der Energieerzeugung.

Die Bundesregierung wird die Forschungsförderung im Bereich der nuklearen Sicherheit und Non-Proliferations (Nichtverbreitungs)-Vorsorge so gestalten, dass die vorhandene Kompetenz in Deutschland bewahrt und weiterentwickelt werden kann.

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